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Habe ich einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung?

Zum Teil.

Der Mindeststandard (Lebensunterhalt, Grundbetrag fürs Wohnen) ist mit einem Rechtsanspruch ausgestattet.

Darüber hinaus gehende Leistungen z. B. die ergänzende Wohnbedarfshilfe oder Sonderbedarfe sind sogenannte Kann-Leistungen, die in der Regel über Antrag gewährt werden, allerdings ohne Rechtsanspruch. Man kann daher auch kein Rechtsmittel dagegen einlegen.

Salzburger Armutskonferenz, Gaisbergstraße 27A, 5020 Salzburg

Tel: 0662.849373.202, Mail: office(at)salzburger-armutskonferenz.at, www.salzburger-armutskonferenz.at

Die Salzburger Armutskonferenz wird unterstützt aus Mitteln des Landes Salzburg

Design: Michaela Wörndl – www.designquelle.at, Programmierung: www.conextra.at

 

 

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